Drohnenschulung (UAS) für Feuerwehren und Rettungskräfte

Spezieller, 2-tägiger Kurs für Angehörige von Feuerwehren und Rettungsdiensten. Theoretische und
praktische Grundlagenschulung zum Betrieb und sicherem Umgang mit zivilen Drohnen (UAS). Die Anzahl der Teilnehmer können Sie bei „Menge“ eintragen.

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Drohnenschulung (UAS) für Feuerwehren und Rettungskräfte

Beschreibung

Spezieller, 2-tägiger Kurs für Angehörige von Feuerwehren und Rettungsdiensten. Theoretische und
praktische Grundlagenschulung zum Betrieb und sicherem Umgang mit zivilen Drohnen (UAS).
Folgende Module können in Absprache und je nach Kenntnisstand kombiniert werden:

– Grundlagenschulung
– Systemschulung auf dem eingesetzten Drohnenmuster
– Training von Einsatzszenarien auf unserem Schulungsgelände
– Safety Management für den Drohneneinsatz (Teamarbeit, menschliches Leistungsvermögen)
– Auf Wunsch Prüfungsabnahme für das EU-Fernpilotenzeugnis A2
Preisgestaltungen und weitere Informationen auf Anfrage.

Der Gesetzgeber hat bereits mit der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) im April 2017 den Betrieb von
unbemannten Fluggeräten den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
umfangreiche Freiheiten eingeräumt.

Diese Rechtslage stellt damit einen besonderen Vertrauensbeweis an die BOS dar, da sie weitgehend
von den Regelungen für die private und gewerbliche Nutzung ausgenommen sind.
Die Rechtslage erfordert jedoch einen verantwortungsvollen Umgang beim Betrieb der unbemannten
Fluggeräte unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Um einen standardisierten und sicheren Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch oder unter
Aufsicht von BOS zu gewährleisten, wurden auf Initiative des Bundesministeriums des Innern, für Bau
und Heimat (BMI) unter Federführung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen erarbeitet.
Es soll damit gewährleistet werden, dass Einsatzplanung, Betrieb und Nachbereitung, Aus- und
Fortbildung sowie Übung durch BOS nach gleichen Mindeststandards erfolgen und insbesondere der
Flugsicherheit Rechnung getragen wird.

Auch mit dem neuen EU-Recht ab 01.01.2021 wird diese Regelung für BOS weiterhin gelten, sofern
der Drohnenflug zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich und sinnvoll ist. Unbemannte Flugsysteme
für diese Anwendungen werden ständig optimiert und mit entsprechender Sensorik für die
verschiedensten Szenarien weiterentwickelt. Sie werden somit auch größer und leistungsfähiger.
Entscheidend für einen sicheren Umgang mit diesen Systemen ist eine gute Systemkenntnis und
regelmäßiges Training (wie mit allen Einsatzmitteln). Drone Safety unterstützt BOS bei der
Systemwahl und Ausbildung von zukünftigen Drohnenpiloten im BOS-Bereich.

Zusätzliche Informationen

Termin

Individuell