Die neue EU-Drohnenverordnung

Mit der Anwendung der EU-Drohnenverordnungen ab dem 31.12.2020 wird es in Deutschland nicht mehr nur einen einzigen Kenntnisnachweis geben. Diese Qualifikation war nach bisherigem deutschem Recht für den Betrieb aller Drohnen über 2kg verpflichtend. Die neue Landschaft der EU-Drohnenführerscheine ist nun etwas komplizierter, aber deutlich gerechter und beinhaltet auch risikobasierte Ansatzpunkte.

Wir haben die wichtigsten Fakten der EU Drohnenverordnung für Sie zusammengefasst. Laden Sie hierfür einfach das untenstehende PDF Formular runter. Stand: 02/2021

Aktueller Flyer des BMDV: Drohnen – Freiheit und Sicherheit für die unbemannte Luftfahrt

Verlängerung der Allgemeinverfügung für den Mindestabstand zu Personen bei Bestandsdrohnen bis August 2023

„Behördenbegriff“ – Mitteilung und Klarstellung des BMDV für den Einsatz von „BOS“

Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (Informationen, Map-Tool, Anträge und Behördendienste für Drohnenpiloten / UAV-Betreiber)