01.02.2019

Fliegen mit UAV ausserhalb der Sichtweite. Unser genehmigter Flugkorridor für diese Möglichkeit hat eine Länge von 2,5 Kilometer sowie eine Höhe von 50 Meter. Unter Aufsicht unserer Trainer können sie hier ab sofort für ihre zukünftigen Anwendungen das Fliegen ausserhalb der Sichtweite ausprobieren und trainieren. Wir freuen uns auf ihre Anfragen.

27.10.2017

Gemeinsame Grundsätze sollen Erleichterung für Copterpiloten bringen

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Richtlinien/1-1163-17.pdf

01.10.2017

Der Unterschied….

Der Kenntnisnachweis durch eine vom LBA anerkannte Stelle (§ 21d LuftVO)

Wenn Sie ein unbemanntes Fluggerät mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm zu gewerblichen Zwecken fliegen möchten, benötigen Sie zwingend den Kenntnisnachweis einer durch das LBA anerkannte Stelle. Aber auch für Flüge mit Fluggeräten unter zwei Kilogramm ist der Nachweis nach § 21d LuftVO Voraussetzung, sobald Ausnahmegenehmigungen für die gelisteten Verbote nach Paragraph21b LuftVO beantragt werden müssen. In Bremen beispielsweise fordert die Allgemeinverfügung der Behörde sogar einen Kenntnisnachweis unabhängig vom Gewicht des Fluggerätes.

Die Bescheinigung durch einen Luftsportverband (§ 21e LuftVO)

Grundsätzlich gilt, dass für den Betrieb auf Modellfluggeländen kein Kenntnisnachweis erforderlich ist. Steuerer von Flugmodellen mit einem Startgewicht von mehr als zwei Kilogramm, die aber ab 1. Oktober auch außerhalb von Modellsportplätzen Ihrem Hobby nachgehen möchten und z.B. keine gültige Lizenz für Luftfahrzeugführer besitzen, benötigen einen Kenntnisnachweis gemäß §21e LuftVO. Nachweispflichtig sind auch die Steuerer, die außerhalb des Modellsportgeländes höher als 100 Meter fliegen möchten, und das unabhängig vom Gewicht des Flugmodells.

Ein Erwerb eines Kenntnisnachweises nach Paragraph 21e (Luftsportverband) gilt nur für Sport- und Freizeitzwecke (nicht gewerblich) und kann ab einem Alter von 14 Jahren durch einen Modellsportverband erworben werden. Möchte man das Fluggerät auch nur in Einzelfällen für gewerbliche Zwecke einsetzen, ist die nach § 21e LuftVO ausgestellte Bescheinigung nicht mehr ausreichend. Hier benötigt der Steuerer dann wieder einen Kenntnisnachweis nach Paragraph 21d LuftVO durch eine vom LBA anerkannte Stelle.

22.09.2017

Zusammen mit unserem DACH-Verband UAV-DACH sind wir eine vom LBA (Luftfahrtbundesamt) anerkannte Stelle zur Abnahme der Prüfung für den Kenntisnachweis für das Steuern von UAV´s mit mehr als 2 kg Abfluggewicht gem. § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO. Mit derzeit zwei Prüfern und fünf Trainern erwarten wir Sie auf unserem Schulungsgelände in 24250 Bothkamp, Schleswig-Holstein.

Wir legen großen Wert auf eine fundierte Schulung. Es handelt sich um komplexe Themen aus dem Bereich der Luftfahrt. Sie können mit diesem Kenntnisnachweis unter bestimmten Bedingungen UAV´s bis 25 kg Abfluggewicht steuern. Daher ist ein zusätzliches Selbsstudium zur Prüfungsvorbereitung unabdingbar. Mit unserer Unterstützung bereiten wir Sie auf die Prüfung vor. Die Prüfung findet an einem separaten Tag statt.

DIE ZUKÜNFTIGEN BESTIMMUNGEN

Die EASA (European Aviation Safety Agency – Europäische Agentur für Flugsicherheit) wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, europäische Vorschriften für die Nutzung von zivilen Drohnen zu erstellen. Die Definition des Begriffs Drohne ist relativ breit gefächert, da sie alle ferngesteuerten und autonomen Luftfahrzeuge umfasst: Von kleinen Verbrauchergeräten, die für Freizeitaktivitäten genutzt werden, bis hin zu großen Luftfahrzeugen, die auf sehr langen Strecken für Sicherheitszwecke oder sonstige kritische Einsätze genutzt werden.

Die Drohnenindustrie ist daher vielfältig, innovativ und international. Sie birgt ein enormes Wachstumspotenzial mit. Gleichzeitig ist es erforderlich, eine sichere, schützende und umweltfreundliche Entwicklung sicherzustellen und den Bedenken der Bürger in Bezug auf Sicherheit, Privatsphäre und Datenschutz Rechnung zu tragen. Mit diesen Prioritäten werden von der EASA Änderungen an den bestehenden Luftverkehrsbestimmungen vorgeschlagen, um die neuesten Entwicklungen bei Drohnen zu berücksichtigen.

Möchten Sie den sicheren Umgang mit Drohnen lernen und erleben, Spaß am fliegen haben, Drohnen sicher im gewerblichen Bereich beherrschen können, besuchen Sie einen unserer Trainingskurse. Geschultes Fachpersonal aus dem Luftfahrtbereich und langjähriger Erfahrung im Umgang mit Drohnen zeigen Ihnen, wie es geht!