Bund stellt Fördermittel für Rehkitzrettung mit Drohnen bereit

Datum

Update Februar 2023: Ab dem 01.03.2023 werden neue Fördermittel für die Beschaffung von Drohnen / UAV für die Rehkitzrettung freigegeben. Detaillierte Informationen dazu werden in Kürze auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlicht.

Drone Safety bietet speziell für die anstehende Mähsaison zum Schutz der Rehkitze und für alle anderen Wildtierschutzmaßnahmen die neue DJI Mavic 3 Enterprise Thermal an. Dieses Flugsystem ist derzeit für diesen Zweck das optimale Werkzeug zur Überwachung und Rettung der Wildtiere.

Unser Set beinhaltet neben dem Flugsystem eine ausreichende Anzahl an Batterien zum Betrieb des UAV und für die optimale Bildauswertung (Live Monitoring) zusätzliche HDMI Monitorlösungen in verschiedenen Größen.

Technische Daten der DJI Mavic 3 / Mavic 3T finden sie auf unserer Produktseite.

April 2021: Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) stellt insgesamt 3 Mio. Euro für die Anschaffung von Drohnen zur Rettung von Rehkitzen bereit. Jagtvereinigungen und Rehkitz-/ Wildtierschutzvereine können 60 Prozent der Investitionskosten bis maximal 4.000 Euro pro Drohne erstattet bekommen.

Bis zum 1. September 2021 können noch Anträge für die Förderung bei der Beschaffung von Drohnen zur Kitzrettung gestellt werden. Pro Verein werden ein oder zwei Drohnen mit bis zu 4.000 Euro oder 60 Prozent der Ausgaben bezuschusst. Nach dem ersten Antrag auf Förderung muss noch ein zweiter Antrag auf Auszahlung der Fördersumme gestellt werden. Für den zweiten Antrag endet die Frist am 30. September 2021.

Für beide Anträge stellt die BLE Online-Formulare zur Verfügung:

Voraussetzung ist, dass die Drohnen über eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera sowie über eine Mindestflugzeit von 20 Minuten verfügen. Außerdem müssen sie über eine „Return to home“-Funktion verfügen. Neben dem Fluggerät sind ein Steuerungsgerät, bis zu zwei Ersatzakkus und ein Transportbehälter förderfähig.

Kosten für Schulungen und Einweisungen in das Gerät, Kosten für dessen Pflege und Wartung, Eigenleistungen, erforderliche Betriebsmittel sowie das Erlangen eines Drohnenführerscheins oder einer Fluglizenz können leider nicht in die Förderung einbezogen werden.

Gerne unterstützen wir sie in Form einer unverbindlichen Beratung und zeigen Ihnen, wie ein solches Flugsystem funktioniert und für den Wildtierschutz eingesetzt werden kann.

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