Ein Artikel im Holsteinischen Courier (SHZ) über uns

„Mit der Drohne übers Land – Quadro- oder Multikopter werden auch in der Landwirtschaft eingesetzt. Bestimmte Geräte müssen gekennzeichnet werden.“ So lautet die Überschrift des gestern erschienenen Artikels über uns im Holsteinischen Courier.

Primär geht es auch wie im NDR Beitrag über den ab den 01. Oktober neu eingeführten Kenntnisnachweis, welchen Drohnenpiloten ab einem Abfluggewicht ihrer Drohne von 2 KG vorweisen müssen. Es geht aber nicht nur um den Kenntnisnachweis, sondern auch um andere rechtliche Regelungen wie beispielsweise die dauerhafte und feuerfeste Plakette ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm, um evtl. Genehmigung bei der Luftfahrtbehörde oder auch um die Versicherungspflicht von UAVs. Lesen Sie den ganzen Artikel hier:
https://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/mit-der-drohne-uebers-land-id18173216.html

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